Information zur Homepage „Ganztag im Cuxland"
Aktuelle Informationen zum Stand der geplanten Ganztagsbetreuung für Schulanfänger finden Sie unter folgendem Link
www.landkreis-cuxhaven.de/ganztagimcuxland
Die Homepage beinhaltet unter anderem Informationen zum schulischen Ganztag und zur geplanten Ferienbetreuung ab Herbst 2026 seitens des Landkreises Cuxhaven im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zum 01.08.2026. Das landkreisweite Buchungsportal für die Ferienangebote ab den Herbstferien 2026 in allen zehn Gemeinden ist derzeit in der Erstellung und wird ebenso im Frühjahr auf dieser Homepage platziert. Eine Information folgt, wenn das Buchungsportal aktiviert ist und Buchungen vorgenommen werden können.
Ferienbetreuung im Landkreis Cuxhaven
Neben dem Anspruch auf eine ganztägige Betreuung während der Schulzeit umfasst der Rechtsanspruch auch eine Betreuung in den Ferien – ebenfalls an fünf Werktagen pro Woche und für täglich acht Stunden. Die Organisation und Durchführung der Ferienbetreuung liegt beim Landkreis.
Auch für die Ferienbetreuung gilt der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst nur für die Schüler und Schülerinnen der 1. Klasse und wird anschließend jährlich um eine weitere Jahrgangsstufe erweitert. Die Schließzeit während der Ferien beträgt maximal vier Wochen (20 Tage) und wird – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – individuell festgelegt.
Im Unterschied zur Schulzeit besteht während der Ferienbetreuung kein Anspruch auf Beförderung (also einen Bustransport). Der Landkreis bemüht sich jedoch, die Standorte der Ferienbetreuung wohn- bzw. schulortnah einzurichten.
Weitere Informationen dazu, an welchen Standorten, zu welchen Zeiten und in welcher Form die Ferienbetreuung im Landkreis Cuxhaven angeboten wird, werden demnächst hier veröffentlicht.
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung wird nicht über die Schulen, sondern über ein Online-Buchungssystem des Landkreises erfolgen. Weitere Details folgen in Kürze.
Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist kostenpflichtig. Die Kosten hierfür werden 35 €/Woche bzw. 15 €/Woche für Sozialleistungsbeziehende betragen. Wenn Ihr Kind an der Mittagsverpflegung teilnimmt, fallen zusätzlich die Kosten für das Mittagessen an.